Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.11.2015 - 9 U 142/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Selbstgefährdung, Körperverletzung, Zurechnungszusammenhang
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche der Geschädigten aufgrund eines Sturzes beim Tanz auf der Bank einer Bierzeltgarnitur
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254
Ansprüche der Geschädigten aufgrund eines Sturzes beim Tanz auf der Bank einer Bierzeltgarnitur - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Immer die anderen
- lto.de (Kurzinformation)
Feiern auf "Oktoberfest": Bierbank-Tanz ist Selbstgefährdung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch nach Sturz von der Bierbank
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Zurechnungszusammenhang bei bloßer Förderung des Entschlusses zum selbstgefährdenden Tun und aktiver Teilnahme an der Unternehmung
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz nach Sturz von der Bierbank
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank auf Oktoberfest
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.08.2014 - 2 O 417/13
- OLG Hamm, 20.10.2015 - 9 U 142/14
- OLG Hamm, 25.11.2015 - 9 U 142/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84
Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 9 U 142/14
der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die Durchführung des gemeinsamen Unternehmens übernommen oder durch sein Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, VersR 1986, 578).Beides ist weder hinreichend dargetan noch (auch auf Basis der klägerischen Angaben) sonst ersichtlich. - LG Münster, 27.08.2014 - 2 O 417/13
Geltendmachung von Schmerzensgeld sowie einer Unkostenpauschale wegen zugezogener …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2015 - 9 U 142/14
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.08.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster (02 O 417/13)wird gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen.